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   VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438   

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VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438 (https://dejure.org/2015,24137)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18.08.2015 - B 5 K 13.438 (https://dejure.org/2015,24137)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18. August 2015 - B 5 K 13.438 (https://dejure.org/2015,24137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    "Mobbing" als Dienstunfall (verneint); Dauereinwirkung; fehlendes plötzliches Ereignis; Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung (verneint); Schadensvermeidungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Beamtenrecht, Mobbing, Dienstunfall, Dauereinwirkung, plötzliches Ereignis, Schadensersatz, Fürsorgepflichtverletzung, Schadensvermeidungspflicht, Dienstbeschädigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 71/11

    Schadensersatz eines Beamten für vermeintliche Verletzungen seines

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438
    aa) Als dem Beamtenrecht zugehörige Rechtsgrundlage kommt für Schadensersatzansprüche wegen "Mobbings" gegenüber Beamten (in erster Linie) die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Betracht (vgl. OVG NRW, U.v. 12.12.2013 - 1 A 71/11 - juris Rn. 52 ff. m.w.N.), deren gesetzliche Regelung sich für Bundesbeamte in § 78 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) findet.

    Es ist bereits sehr zweifelhaft, ob überhaupt eine Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn vorliegt und ob sich aus einer etwaigen Fürsorgepflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens, den der Klägerbevollmächtigte mit 100.000 EUR angesetzt hat, herleiten lässt (vgl. zu letzterem im Einzelnen OVG NRW, U.v. 12.12.2013 - 1 A 71/11 - juris Rn. 55 ff.).

    Der in § 839 Abs. 3 BGB zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke findet auch im Zusammenhang mit "Mobbing"-Vorwürfen, wie sie hier im Raum stehen, grundsätzlich Anwendung (zum Ganzen eingehend OVG NRW, U.v. 12.12.2013 - 1 A 71/11 - juris Rn. 70 ff. mit zahlr. Nachw.; bestätigt durch BVerwG, B.v. 3.11.2014 - 2 B 24/14 - juris Rn. 6).

    Ein Wahlrecht zwischen alsbaldigem Primärrechtsschutz und einem späteren Schmerzensgeldbegehren besteht nicht (vgl. OVG NRW, U.v. 12.12.2013 - 1 A 71/11 - juris Rn. 85).

  • VGH Bayern, 04.05.2011 - 3 ZB 09.2463

    Dienstunfall verursacht durch Mobbing (hier: verneint); Dauereinwirkung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438
    Selbst wenn die genannten "Mobbing"-Vorfälle so stattgefunden haben sollten, wie es der Kläger behauptet - was das Gericht ausdrücklich offen lässt -, wäre das Tatbestandsmerkmal des plötzlichen Ereignisses nicht erfüllt (vgl. hierzu und zum Folgenden auch VG Augsburg, U.v. 20.8.2009 - Au 2 K 09.154 - juris Rn. 15 ff.; bestätigt durch BayVGH, B.v. 4.5.2011 - 3 ZB 09.2463 - juris Rn. 3 ff.; BayVerfGH, E.v. 7.5.2012 - Vf. 103-VI-11 - juris Rn. 25).

    Geschehnisse, die über mehrere Dienstschichten oder Tage dauern, erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen eines plötzlichen Ereignisses nicht (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2011 - 3 ZB 09.2463 - juris Rn. 4 m.w.N. aus dem Schrifttum).

    Wenn aber nicht ein einzelnes bestimmtes Ereignis in Rede steht, sondern (lediglich) die Summe mehrerer Vorfälle über einen längeren Zeitraum hinweg, die für sich genommen nicht zur Verursachung eines körperlichen Schadens ausreichen bzw. geeignet sind, so liegt kein Dienstunfall im Sinn des Gesetzes vor (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2011 - 3 ZB 09.2463 - juris Rn. 5).

  • VG Augsburg, 28.11.2013 - Au 2 K 12.1670

    Die Regelung des § 839 Abs. 3 BGB, wonach bei den Ansprüchen aufgrund Amtshaftung

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438
    Daraus folgt, dass die Ersatzpflicht nicht eintritt, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, B.v. 17.10.1985 - 2 C 12.82 - NVwZ 1986, 481; VG Augsburg, U.v. 28.11.2013 - Au 2 K 12.1670 - juris Rn. 34 m.w.N.).

    Hierzu rechnen neben formlosen Rechtsbehelfen auch förmliche bzw. gerichtliche Rechtsbehelfe einschließlich von Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (VG Augsburg, U.v. 28.11.2013 - Au 2 K 12.1670 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 12.82

    Beamtenrecht - Amtshaftung - Fürsorgepflichtverletzung

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438
    Daraus folgt, dass die Ersatzpflicht nicht eintritt, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, B.v. 17.10.1985 - 2 C 12.82 - NVwZ 1986, 481; VG Augsburg, U.v. 28.11.2013 - Au 2 K 12.1670 - juris Rn. 34 m.w.N.).

    Rechtsmittel in diesem Sinn sind alle Rechtsbehelfe, die eine Unterbindung des schädigenden Verhaltens und zugleich eine Abwendung des Schadens selbst bezwecken und ermöglichen können, einschließlich des Rechtsschutzes im gerichtlichen Verfahren (BVerwG, B.v. 17.10.1985 - 2 C 12.82 - NVwZ 1986, 481).

  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 8 ZB 14.1010

    Begriff der Sachdienlichkeit bei einer Klageänderung; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438
    Auch die Voraussetzungen, die § 91 Abs. 1 VwGO für eine Klageänderung bzw. Klageerweiterung aufstellt - Einwilligung der Beklagtenseite oder Sachdienlichkeit, wobei nach § 91 Abs. 2 VwGO eine Einwilligung bei rügeloser Einlassung anzunehmen ist -, sind erfüllt (dazu etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 6 B 29.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 24.4.2015 - 8 ZB 14.1010 - juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148

    Justizwachtmeister (BesGr. A5); Minderung der Erwerbsfähigkeit; Unfallausgleich;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438
    Denn nach der im Dienstunfallrecht geltenden Theorie der wesentlich mitwirkenden Ursache besteht ein Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Körperschaden nicht, wenn eine krankhafte Veranlagung so leicht ansprechbar ist, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltägliches Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2004 - 2 B 54.03 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438
    Denn nach der im Dienstunfallrecht geltenden Theorie der wesentlich mitwirkenden Ursache besteht ein Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Körperschaden nicht, wenn eine krankhafte Veranlagung so leicht ansprechbar ist, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltägliches Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2004 - 2 B 54.03 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 24.06.2015 - 3 ZB 12.2178

    Schadensersatz wegen verspäteter Übernahme in das Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438
    Der Kläger hat sein Schadensersatzbegehren unter dem 13. Dezember 2013, während des bereits rechtshängigen "Dienstbeschädigungs"-Verfahrens, außergerichtlich gegenüber der Beklagten geltend gemacht (zu diesem Erfordernis etwa BVerwG, U.v. 10.4.1997 - 2 C 38.95 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 3 ZB 12.2178 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 19.02.2007 - 2 B 19.07

    Darlegung eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht bei notwendiger Einholung

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438
    Psychische Erkrankungen beruhen aber in aller Regel nicht auf einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis im Sinn von § 31 Abs. 1 BeamtVG (BVerwG, B.v. 19.2.2007 - 2 B 19.07 - juris Rn. 8).
  • VG Regensburg, 20.03.2013 - RO 1 K 12.891

    Schadenersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung - hier Mobbingvorwürfe

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438
    Ohne Erfolg bleibt die Klage auch in ihrem 2. Komplex, der hilfs- bzw. ersatzweisen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht, für die ebenfalls der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet ist (vgl. etwa VG Ansbach, U.v. 5.6.2013 - AN 11 K 13.278 - juris Rn. 15; VG Regensburg, U.v. 20.3.2013 - RO 1 K 12.891 - juris Rn. 59).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 6 ZB 12.470

    Bundesbeamtenrecht; Fürsorgepflicht; Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04

    Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen;

  • VG Regensburg, 13.11.2002 - RN 1 K 02.1316
  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten

  • VerfGH Bayern, 07.05.2012 - 103-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche

  • BVerwG, 20.12.2012 - 6 B 29.12

    Zulässigkeit einer Klageänderung; rügeloses Einlassen

  • VG Augsburg, 20.08.2009 - Au 2 K 09.154

    "Mobbing" als Dienstunfall (verneint); dienstunfallrechtliches Tatbestandsmerkmal

  • VG München, 13.07.2017 - M 5 K 15.976

    Kein Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung - "Mobbing" durch den

    Rechtsmittel in diesem Sinn sind alle Rechtsbehelfe, die eine Unterbindung des schädigenden Verhaltens und zugleich eine Abwendung des Schadens selbst bezwecken und ermöglichen können, einschließlich des Rechtsschutzes im gerichtlichen Verfahren (BVerwG, B.v. 17.10.1985 - 2 C 12.82 - juris Rn. 16; VG Bayreuth, U.v. 18.8.2015 - B 5 K 13.438 - juris Rn. 47).
  • VG Schleswig, 13.11.2018 - 12 A 95/18

    Anerkennung eines Gesprächs als Dienstunfall; posttraumatische Belastungsstörung

    Dabei ist vorliegend zu berücksichtigen, dass psychische Erkrankungen in aller Regel nicht auf einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 SHBeamtVG beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 2 B 19.07 -, juris, Rn. 8; VGH München, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 14 ZB 15.2160 -, juris, Rn. 7; VG Bayreuth, Urteil vom 18. August 2018 - B 5 K 13.438 -, juris, Rn. 38).
  • VG Augsburg, 17.12.2015 - Au 2 K 15.1356

    Kein Schadensersatz eines Polizeihauptkommissars wegen Verletzung der

    Es liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art im Sinn von § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor (VG Bayreuth, U.v. 18.8.2015 - B 5 K 13.438 - juris Rn. 43; VG Ansbach, U.v. 5.6.2013 - AN 11 K 13.278 - juris Rn. 15; VG Regensburg, U.v. 20.3.2013 - RO 1 K 12.891 - juris Rn. 59).
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